Die Weinliste versammelt alle aktuellen Weine der Marke „Wein aus Kärnten“ und müssen folgenden Kriterien entsprechen:
- Der Wein stammt von einem Mitgliedsbetrieb des Arbeitskreises „Wein aus Kärnten“.
- Eine staatliche Stelle hat geprüft, ob der Wein analytisch und sensorisch einem Qualitätswein nach dem Österreichischen Weingesetz entspricht. Aufgrund der gesetzlichen Situation kann nicht aus jeder Rebsorte, die in Kärnten zur Weinherstellung zugelassen ist, Qualitätswein hergestellt werden. Das bedeutet nicht, dass der Wein nicht nach den selben Methoden geprüft und auch sensorisch nicht als einem Qualitätswein gleichwertig befunden werden kann.
- Der Wein wird, solange er im Verkauf ist, halbjährlich verkostet. Falls er qualitativ nicht mehr entspricht, wird er aus der Liste genommen. Der Zusatz „ausgetrunken“ bedeutet, dass der Wein beim Weinbaubetrieb nicht mehr erhältlich ist. Das schließt aber nicht aus, dass er noch bei einem Wiederverkäufer gehandelt wird.